Hier einige Tipps vom Immobilienmakler in der Nähe
KfW-Förderung: Worauf Sie achten müssen!
Sie möchten mit Fördermitteln der KfW Ihre Sanierung finanzieren? Dann sollten Sie folgende Dinge beachten:
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen gibt es einen zinsgünstigen Förderkredit der KfW, meist mit einem attraktiven Tilgungszuschuss. Diese sind:
📌 Sanierung zum Effizienzhaus
📌 Altersgerechter Umbau
📌 Einsatz erneuerbarer Energien
Der Kredit für die Förderung wird nicht direkt bei der KfW selbst beantragt, sondern über sogenannte durchleitende Kreditinstitute 🏦. Hierfür suchen Sie sich eine für Sie passende Bank vor Ort. Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater arbeiten Sie den Antrag für die Förderung aus. Ist Ihre Bank bereit, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen, gibt sie den Antrag an die KfW weiter. Wird dieser bewilligt, wird der Kredit an Sie weitergeleitet.
Falls Sie Kontakt zu einem Darlehensmakler oder eine Bank benötigen, die speziell Immobiliendarlehen vergibt, kann Ihnen unser Immobilienmakler aus dem Kreis Neuss gerne weiterhelfen.
Tipps für den Hauskauf
Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, werden Sie immer gesagt bekommen, dass die Lage der Immobilie das wichtigste Kriterium beim Kauf ist.
Und wir sagen Ihnen: Es stimmt ☝️
Denn je besser die Lage ist, desto wertbeständiger ist Ihre neue Immobilie 🏡 Die Lage ist also das wichtigste Qualitätskriterium und bestimmt maßgeblich den Preis und die künftige Wertentwicklung 📈 Ihrer Immobilie im Kreiss Neuss.
Der Zustand eines Hauses lässt sich jederzeit verändern. Sie können sanieren oder renovieren und so den Zustand der Immobilie maßgeblich verbessern. Die Investition in eine Immobilie ist keine kurzfristige Entscheidung. Daher ist es wichtig, dass Sie nicht nur ein Gefühl für die Lage haben, wie es sich aktuell darstellt, sondern auch dafür, wie sich diese in den kommenden Monaten oder Jahren entwickelt. Sprechen Sie unseren Immobilienmakler für den Kreis Neuss auf eine Beratung an.
Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung?
Im Falle einer Scheidung stellen sich die Eigentümer oft die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus passiert. Wer darf im Haus wohnen bleiben? Wer muss ausziehen?
Entscheiden sich beide Ehepartner für einen Verkauf, wird ein eventueller Gewinn bei gemeinsamem Eigentum auf beide Parteien aufgeteilt. Gehört die Immobilie einem Ehegatten, so wird sie beim Zugewinn berücksichtigt. Haben beide den Kredit für die Finanzierung unterschrieben, haften beide Ehepartner in voller Höhe. Dabei spielt das jeweilige Einkommen keine Rolle.
Will einer der beiden im Haus wohnen bleiben, so muss dieser den anderen Partner ausbezahlen. Ob dies in Raten oder einer Summe geschehen soll, ist hierbei den Beteiligten selbst überlassen.
Sind Kinder im Spiel, verbleibt meist derjenige in der Immobilie, bei dem die Kinder auch leben. Hausraten und auch die Grundsteuer werden in diesem Fall nach Eigentumsanteil aufgeteilt. Für die Feststellung des Immobilienwertes können Sie mich als sachverständiger Immobilienmakler im Kreis Neuss für eine Immobilienbewertung beauftragen.
Muss der Mieter bei Auszug renovieren?
Gemäß § 535 Abs. 1 des BGB gehört es zu den Hauptpflichten eines Vermieters, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an seinen Mieter zu übergeben und auch dafür zu sorgen, dass sich an diesem Zustand während der gesamten Mietzeit nicht ändert.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Vermieter ihren Mieter zur Renovierung der Wohnung verpflichten können. Enthält nämlich der Mietvertrag eine wirksame Klausel, dass der Mieter Renovierungsarbeiten auszuführen hat, ist diese verpflichtend. Allerdings gilt dies nur für Schönheitsreparaturen. Zu diesen zählen u.a. tapezieren, streichen, das Entfernen von Dübeln oder das Schließen von Bohrlöchern.
Existiert eine solche Vereinbarung nicht, liegt die Pflicht der Renovierung ausschließlich beim Vermieter.
Wie lüfte ich richtig?
Bei hohen Energiepreisen gewinnt das richtige Lüften noch mehr an Bedeutung. Lüften Sie nämlich falsch, verschwenden Sie wertvolle und teure Heizenergie.
Das sollten Sie also nicht tun:
❌ Fenster gekippt lassen!
Wenn Sie Ihre Fenster für lange Zeit gekippt lassen – insbesondere zu den kalten Jahreszeiten – geht Ihnen die Heizenergie verloren. Doch nicht nur das – es können sich sehr schnell Feuchtigkeitsflecken nahe der Fenster bilden.
❌ Im Winter 30-40 Minuten zu lüften!
Lüften Sie mehrmals täglich – doch nur für 3-5 Minuten. In dieser Zeit haben Sie ausreichend frische Luft in den Räumen und Sie beugen Feuchtigkeit und Schimmel vor. Lüften Sie zu lange, kühlen Sie den gesamten Raum und benötigen mehr Heizenergie.
❌ Die Türen der unterschiedlichen Räume geschlossen halten!
Um effektiv zu lüften, öffnen Sie alle Türen der Wohnung und lüften Sie quer. So erfolgt der maximale Luftaustausch in Ihrer Immobilie! Mehr Informationen zum Thema Energiesparen erhalten Sie beim Verbraucherschutzverein im Kreis Neuss.
Das macht eine Besichtigung erfolgreich!
Die Vermarktung Ihrer Immobilie war bis dato ein voller Erfolg und die Anfragen für die Besichtigungen häufen sich.
Wie bereiten wir uns auf die Besichtigungen mit den Interessenten für Ihre Immobilie vor?
📍 Wir bereiten die Unterlagen vor.
Dazu zählen der Energieausweis, Nebenkostenabrechnungen, Lagepläne, Grundrisse, der Grundbuchauszug und Informationen zu den letzten Sanierungen. Auch das Exposé liegt ausgedruckt bei der Besichtigung aus, so dass die Interessenten es mitnehmen können.
📍 Wir planen den Rundgang.
Bei den Vorbesichtigungen in Ihrer Immobilie planen wir den Rundgang durch die Immobilie. Wir starten mit einem Highlight und enden mit einem Highlight, das den Interessenten in Erinnerung bleibt.
📍 Wir bereiten die Immobilie für die Besichtigung vor.
Handelt es sich um eine leerstehende Immobilie, ist es gut möglich, dass wir Home Staging verwenden. Eingerichtete Wohnungen – angepasst auf die Zielgruppe – erhöhen die Verkaufschancen. Wohnen Sie noch in der Immobilie, sprechen wir Empfehlungen aus. Dazu zählen unter anderem das Entfernen von übermäßiger Dekoration oder das Abhängen von Fotos.
Sie sehen – Vorbereitung ist alles!
Ihr Team von Immobilien Ruland – Ihr Immobilienmakler im Kreis Neuss
E-Mail: info@immobilienruland.de
Telefon: 0173-6611732
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