Immobilien in Grevenbroich – Tipps

Denkmalschutz - gut zu wissen!

In Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz, das unterschiedliche Kriterien benennt, die ein Gebäude als schützenswert definieren. DIese Hinweise gelte auch für Immobilien in Grevenbroich.

Häufig unter Denkmalschutz stehen folgende Gebäudearten:

✅ Schlösser
✅ Windmühlen
✅ Burgen
✅ Stadttore
✅ Theater
✅ Kirchen und Kapellen
✅ Kasernen
✅ Fachwerkgebäude
✅ Wassertürme

Es muss öffentliches Interesse daran bestehen, die Objekte zu schützen – das Alter oder das Baujahr reichen nicht aus. Sie stellen meist auch einen besonderen kulturellen oder architektonischen Wert dar, den es zu schützen gilt. Viele der Gebäude haben auch eine historische Bedeutung, die es zu bewahren gilt.

Durch die Eintragung in die Liste der denkmalgeschützten Gebäude, sind diese auch sicher vor einem etwaigen Abriss oder baulichen Veränderungen. Die Eigentümer verpflichten sich dazu, die Gebäude instand zu halten – und etwaige Modernisierungsmaßnahmen oder Änderungen mit den zuständigen Behörden abzuklären.

Tipps für die Besichtigung einer Immobilie

Bei der Besichtigung Ihrer Traumimmobilie in Grevenbroich wollen Sie sichergehen, dass Sie positiv wahrgenommen werden.

Vermeiden Sie diese No-Gos:

❌ Die Finanzierung noch nicht abgeklärt haben.
✅ Vor der Besichtigung sollten Sie idealerweise schon einen wasserfesten Finanzplan – und noch besser – eine Finanzierungszusage haben.

❌ Reden Sie die Immobilie nicht schlecht, um den Preis zu senken.
✅ Bekunden Sie stattdessen Ihr ernsthaftes Interesse. Stellen Sie Fragen zu der Immobilie und zeigen, dass Sie sich darauf vorbereitet haben. Selbstverständlich können Sie offensichtliche Mängel anmerken wie beispielsweise Feuchtigkeitsschäden.

❌ Unpünktlich erscheinen!
✅ Erscheinen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt und denken Sie an die Wichtigkeit des ersten Eindrucks. Begrüßen Sie mit einem festen Händedruck und einem warmen, ehrlichen Lächeln.

❌ Haustiere zur Besichtigung bringen!
✅ Auch wenn Ihr Liebling mit ins neue Zuhause einzieht, ist es klug, ihn bei der ersten Besichtigung Zuhause oder im Auto zu lassen.

Welche No-Gos fallen Ihnen im Zusammenhang mit Immobilienbesichtigungen noch ein?

Beachten Sie dies bei Übergabe von Immobilien in Grevenbroich

Es ist so weit! Der Käufer hat den notariellen Kaufvertrag unterschrieben und der Tag der Übergabe rückt näher.

Doch was gibt es nun zu beachten?

Prüfen Sie, ob die Immobilie im vereinbarten Zustand ist. Haben Sie vertraglich vereinbart, dass alle Möbel entfernt werden müssen? Gibt es Mängel, die Sie noch zu entfernen haben? Dazu können Feuchtigkeitsschäden zählen – aber auch das Schleifen der Böden.

Bereiten Sie auch ein Übergabeprotokoll vor – so wie es auch bei Mietwohnungen üblich ist. In diesem protokollieren Sie die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie die Zählerstände von Wasser, Gas & Co.

Sie kennen Ihre Immobilie am besten – gibt es noch etwas, das beachtet werden muss? Gibt es spezielle Eigenheiten, die der neue Käufer wissen sollte?

Wie bei jedem anderen Umzug auch, sollten Sie einen Nachsendeauftrag der Post beauftragen und sich bei allen nötigen Behörden ummelden. Bereiten Sie hierfür am besten eine Checkliste vor, damit Sie nichts vergessen.

Immobilienbewertung

Wann kann Ihr Mieter einen Mietnachlass fordern?

Eine Mietminderung kommt nur dann in Frage, wenn die die Nutzungsmöglichkeit der gemieteten Wohnung spürbar beeinträchtigt ist – und das auch für einen längeren Zeitraum.

❌ Die Mietminderung kommt nicht in Frage, wenn der Schaden oder der Mangel durch den Mieter selbst verursacht wurde.

Mögliche Gründe für eine Mietminderung können sein:
👉 Feuchtigkeit und Schimmel
👉 Lärmbelästigung
👉 Ausfall von Strom, Heizung oder Warmwasser

Bemerkt der Mieter einen Mangel, hat er Sie als Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Das Minderungsrecht der Miete wird vom Mieter selbstständig wahrgenommen und muss nicht vom Vermieter beantragt oder gar genehmigt werden.
Die Mietminderung kann er wahrnehmen, bis der Mangel von Ihnen behoben wurde. Wie viel die Mietminderung beträgt, ist nicht pauschal festgesetzt. Es gibt hierfür Mietminderungstabellen, die als Anhaltspunkt genutzt werden können. Die Höhe der Minderung hängt vom Mangel und auch von der zeitlich anhaltenden Beeinträchtigung ab.

Licht und Wohlbefinden

Die richtige Beleuchtung wertet jeden Raum auf. Denn das richtige Licht lässt uns besser arbeiten oder entspannen. Je nachdem, in welchem Raum wir uns aufhalten und in welcher Stimmung wir uns befinden.

Licht kann Räume größer, heller, freundlicher oder auch harmonischer wirken lassen. Für die nötige Gemütlichkeit sorgt nicht die große, weiche Wohnlandschaft, auch die optimale Beleuchtung sorgt dafür, dass wir uns wohlfühlen und nach einem langen Arbeitstag auf der Couch entspannen können.

Nicht umsonst gibt es den schönen Spruch “etwas ins rechte Licht rücken”.

Während kühles Licht zu Stress und Nervosität führen kann, steigert warmes Licht nachweislich unser Wohlbefinden und lässt uns entspannen. Kühles Licht eignet sich daher primär für sämtliche Arbeitsbereiche.

LEDs sind prima für alle, die sehr viel Wert auf die richtige Beleuchtung legen, jedoch nicht allzu hohe Stromkosten verursachen möchten.

Hausverkauf mit Makler? Welche Vorteile habe ich?

Wer schon einmal eine Immobilie verkauft hat, der weiß, dass es sich dabei um einen langwierigen und komplizierten Prozess handeln kann 🥴.

Wer sich beim Verkaufsprozess von einem Makler unterstützen lässt, kann sich Zeit und Nerven sparen.

Durch die Beauftragung eines Maklers wird der Verkauf Ihrer Immobilie erheblich erleichtert. Denn unser Aufgabenspektrum geht deutlich über den eigentlichen Verkauf hinaus:

✅ Bewertung der Immobilie und Wertermittlung

✅ Beratung zu Vertrags- und Baurecht von Immobilien

✅ Erstellung qualitativ hochwertiger Fotos der Immobilie

✅ Erstellung eines werbewirksamen und ansprechenden Exposés

✅ Erarbeitung der richtigen Marketingstrategie und Ermittlung der Zielgruppe

Sind Sie selbst kein Experte in Sachen Immobilienverkauf, wenden Sie sich gerne per 💻 oder 📞 an uns und wir helfen Ihnen dabei, Ihre Immobilie gewinnbringend zu verkaufen. 🙂

Telefon: 0173-6611732

E-Mail: info@immobilienruland.de

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