Der Energieausweis

Beim Verkauf und der Vermietung sind Hauseigentümer verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Beim Kauf einer Immobilie wird Ihnen dieses Dokument vom Bauherrn übergeben.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
💡 ist 10 Jahre gültig
💡 ist bei allen Häusern über 50 Quadratmetern verpflichtend
💡 ausgenommen sind denkmalgeschützte Objekte
💡 Einteilung in neun Effizienzklassen A+ bis H
💡 kann online & vor Ort beantragt werden
💡 2 Arten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Der Energieausweis kann unter anderem durch Architekten, Bauingenieure, Energieberater und staatlich anerkannte Techniker ausgestellt werden. Entscheiden Sie sich dazu, ihn online zu beantragen, gibt es unterschiedliche Anbieter. Wichtig davor ist es jedoch, sich für eine Art des Ausweises zu entscheiden, da diese auch die Kosten maßgeblich beeinflusst.

❗ Good to know: Es gibt keine Förderung für die Kosten des Ausweises. Sollten Sie keinen Ausweis für Ihre Immobilie haben, drohen Ihnen hohe Bußgelder.

Bei Erteilung eines Makleralleinauftrages erstelle ich kostenlos einen Energieausweis für Sie.

Energieausweis ausstellen

Energieausweis – Auszug aus Wikipedia

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. So soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 galt, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen.

  • CO2-Emissionen müssen aufgeführt werden.
  • Aussteller von Verbrauchsausweisen müssen entweder besichtigen oder anhand geeigneter Fotos arbeiten.
  • Energieausweis-Aussteller müssen die bereitgestellten Daten sorgfältig prüfen und dürfen diese nur verwenden, wenn kein Zweifel an der Richtigkeit besteht.
  • Eigentümer können Daten für den Energieausweis bereitstellen und sind dann für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
  • Der Stand der Sanierung muss detailliert angegeben werden.
  • Falls inspektionspflichtige Klimaanlagen vorhanden sind, muss der nächste Inspektionstermin angegeben werden.
  • Anforderungen an Immobilieninserate müssen die Pflichtangaben zum Energieverbrauch enthalten