Immobilie geerbt – kann ich mir die Erbschaftssteuer leisten?

Haus geerbt - behalten oder Immobilie verkaufen

Im Rahmen einer Erbschaft kommen auf den Erben Abwicklung und Prüfung der Erbschaftssteuer zu. Als erstes Überlegen Erben ob sie die Immobilie behalten sollen zwecks Vermietung oder Eigennutzung. Eine weitere Option wäre ein Verkauf. Denn oft gibt es eventuell Sanierungsbedarf oder die Erbschaftssteuer übersteigt das Ersparte und man möchte kein Darlehen aufnehmen.

Zu Beginn muss der Wert einer Immobilie festgestellt werden. Dies erfolgt durch einen sachverständigen Immobilienmakler oder durch einen Immobiliengutachter. Oft reicht den Behörden eine Wertermittlung eines Sachverständigen. Ein vollumfängliches Gutachten ist auch sehr viel teurer.

Steuerfreibetrag für Erben im Kreis Neuss

Die Steuerfreibeträge für Erbschaft und Schenkung werden im „Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) § 16 Freibeträge“ geregelt.

Der verbliebene Eheparter darf bis zu 500.000 Euro erben, ohne Steuern abzuführen. Die Kinder des verstorbenen oder die Enkel, wenn die Kinder des verstorbenen auch bereits verstorben sind, sind bis zu 400.000 Euro steuerbefreit. Regulär erbende Enkel können einen Steuerfreibetrag von 200.000 Euro nutzen.

Unter der sogenannten zweiten Steuerklasse bei Erbe und Schenkung fallen Eltern und Großeltern, Geschwister, Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern, sowie geschiedene Ehegatten. Hier greift das Finanzamt ab 20.000 Euro Steuern vom ermittelten Immobilienwert ab.

Immobilienmakler

Immobilienverkauf aus einer Erbschaft

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und sich unsicher sind, ob Sie diese halten oder verkaufen sollen, sollten Sie sich von einem Immobilienmakler beraten lassen. Als Makler und Immobilien-Erbrechts-Experte stehe ich Ihnen in Grevenbroich, Kreis Neuss und Düsseldorf zur Verfügung. Ich habe mich von der Sprengnetter Akademie als Experte für geerbte Immobilien ausbilden und zertifizieren lassen.

Zuerst erstelle ich Ihnen eine Immobilienbewertung inklusive Marktpreisanalyse. So kennen Sie den Sachwert und den Vergleichswert des Erbes. Daraus können Sie ableiten, ob eine Erbschaftssteuer anfällt. Zu berücksichtigen sind auch Sanierungs- und Renovierungskosten.

Wenn Sie das Haus oder die Wohnung verkaufen möchten, helfe ich Ihnen dabei. Im Rahmen eines Makleralleinauftrages ist die Immobilienbewertung kostenlos für Sie. Ich erstelle ein aussagekräftiges Exposé mit Fotos und 360 Grad Tour und bewerbe Ihre geerbte Immobilie in Grevenbroich auf Immobilienscout, Immowelt, Ebay-Kleinanzeigen, meiner Internetseite und Soziale Medien wie Facebook.

Selbstverständlich übernehme ich die Qualifizierung der Käufer und die Durchführung der Besichtigungen. Sollten wir gemeinsam einen Käufer finden, geht es nach der Kaufpreisvereinbarung zum Notar. Bei der Schlüsselübergabe darf der Immobilienmakler natürlich nicht fehlen. So begleite ich Sie sicher und kompetent von Erstberatung bis zur finalen Schlüsselübergabe.

Ihr Immobilienmakler in Grevenbroich, Kreis Neuss und Düsseldorf
Michael Ruland

0173-6611732

info@immobilienruland.de

Siegel-Immo-Erbrechts-Experte

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