Prüfen Sie immer die Bonität Ihres Mieters

Nichts ist ärgerlicher als Mieter, die ihre Miete nicht begleichen oder begleichen können. Prüfen Sie vorher die Bonität Ihres Mieters, um nicht in diese Situation zu kommen!

Fordern Sie eine Bonitätsauskunft der potenziellen Mieter bei den Besichtigungen an. Die Mieter erhalten diese bei sogenannten Auskunfteien. Es handelt sich um privatwirtschaftliche Unternehmen, die Informationen zur Kreditwürdigkeit erheben und speichern. Dazu zählen unter anderem Bürgel, Creditreform und die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt als Schufa.

Welche Daten dürfen von den Auskunfteien laut DSGVO gespeichert werden?
📝 Name, Geburtsdatum und Geschlecht
📝 Wohndauer
📝 Aktuelle und ehemalige Anschriften
📝 Infos zu Verträgen bei Banken, Online-Händler, Leasinggesellschaften und Telekommunikationsanbietern
📝 Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
📝 Informationen zu Inkassoverfahren, Bürgschaften
📝 Infos zu Zahlungsverhalten bei Krediten

Schließen Sie auch keine Mieter direkt aus, deren Bonitätsauskunft Fragen aufwirft – gehen Sie ins Gespräch. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass manche Einträge unverschuldet sind. Fragen Sie nach den Kontaktdaten des aktuellen Vermieters. Er wird Ihnen berichten, ob es Mietaussenstände gibt.

Bei der Gewerbevermietung können Sie im Zweifel mehr als 3 Monate Kaution fordern. Generell empfehle ich bei Gewerbe-Immobilien eine notarielle Unterwerfungsklausel zum Mietvertrag. Dies erspart bei Nichtzahlung den gerichtlichen Vorlauf und Sie können umgehend einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Beauftragen Sie einen Experten, der keine Scheu hat, empfindliche Fragen zu stellen. Ich habe jahrelange Gewerbe und Gastronomie vermietet und dadurch einen breiten Erfahrungsschatz gesammelt.