Wann darf ich Eigenbedarf anmelden?
Ihre Wohnung ist zum aktuellen Zeitpunkt vermietet – Sie möchten jedoch Eigenbedarf anmelden?
Die Anmeldung von Eigenbedarf ist einer der möglichen Gründe, in denen der Vermieter seinem Mieter kündigen darf.
Doch um Eigenbedarf anmelden zu dürfen, muss eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:
👉 Der Vermieter möchte die Wohnung für sich selbst nutzen
👉 Ein Angehöriger wird die Wohnung nutzen
Angehöriger ist jedoch nicht gleich Angehöriger. Für nahe Verwandte kann Eigenbedarf angemeldet werden. Dazu zählen:
✅ Kinder und Stiefkinder
✅ Eltern
✅ Geschwister
✅ Enkel
✅ Großeltern
✅ Nichten und Neffen
Möchten Sie für andere Verwandte Eigenbedarf anmelden, werden Einzelentscheidungen häufig vor Gericht geprüft.
Oftmals fühlen sich Mieter benachteiligt und nicht selten kommt es zu einem Rechtsstreit. Um diesem schon vorab entgegenwirken zu können, ist es wichtig, dass Sie auch gewisse Voraussetzungen bei der Eigenbedarfskündigung beachten. Besondere Aufmerksamkeit ist hierbei der form- und fristgerechten Kündigung zu schenken.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
- 1.
- der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
- 2.
- der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
- 3.
- der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
Die Eigenbedarfskündigung ist in Deutschland eine häufige und zugleich emotional aufgeladene Thematik. Sie erlaubt Vermietern, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn sie die Wohnung oder das Haus für sich selbst, für enge Familienmitglieder oder für Angehörige ihres Haushalts benötigen. Doch die gesetzlichen Regelungen sind klar strukturiert, und sowohl Mieter als auch Vermieter haben dabei Rechte und Pflichten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Eigenbedarfskündigung rechtlich bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Möglichkeiten Mieter und Vermieter haben.
1. Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, weil er die Immobilie für sich oder nahestehende Personen benötigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), in dem festgelegt ist, dass der Vermieter ein „berechtigtes Interesse“ an der Beendigung des Mietverhältnisses haben muss. Eigenbedarf zählt hierbei als berechtigtes Interesse und umfasst insbesondere die Nutzung der Immobilie durch den Vermieter selbst oder durch nahe Angehörige.
Eigenbedarf kann sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Wohnungen geltend gemacht werden. Es gibt jedoch klare Vorgaben und Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen, um eine Eigenbedarfskündigung wirksam durchzusetzen.
2. Gesetzliche Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung
Die Eigenbedarfskündigung unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, um den Schutz des Mieters zu gewährleisten. Folgende Punkte sind dabei von besonderer Bedeutung:
2.1 Berechtigtes Interesse und nachweisbarer Eigenbedarf
Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret begründen. Das bedeutet, er muss nachvollziehbar darlegen, warum die Wohnung für ihn oder einen Angehörigen erforderlich ist. Die einfache Aussage, dass er die Wohnung selbst nutzen möchte, reicht nicht aus. Es muss ein tatsächliches und gegenwärtiges Bedürfnis vorliegen, beispielsweise wenn der Vermieter plant, umzuziehen oder ein Familienmitglied die Wohnung benötigt.
Ein berechtigtes Interesse kann bestehen für:
- Den Vermieter selbst
- Seine Kinder, Enkelkinder oder Eltern
- Enge Familienangehörige, wie Geschwister, Nichten und Neffen (je nach Einzelfallentscheidung)
- Haushaltsangehörige wie Pflegepersonen oder Hauspersonal (in Ausnahmefällen)
2.2 Schriftliche und formgerechte Kündigung
Die Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für den Eigenbedarf genau darlegen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter schriftlich mitzuteilen, für wen der Eigenbedarf besteht und welche Umstände die Kündigung rechtfertigen. Bei einer Kündigung ohne hinreichende Begründung kann der Mieter die Kündigung als unwirksam anfechten.
2.3 Kündigungsfristen beachten
Die Kündigungsfristen für eine Eigenbedarfskündigung sind gesetzlich festgelegt und abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses:
- Bis zu 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
- 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate Kündigungsfrist
- Ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate Kündigungsfrist
Diese Fristen sind bindend und dürfen nicht verkürzt werden. Sie geben dem Mieter Zeit, sich auf die Kündigung einzustellen und eine neue Wohnung zu suchen.
2.4 Sozialklausel und Widerspruchsrecht des Mieters
Gemäß § 574 BGB hat der Mieter das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn sie für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies ist vor allem der Fall, wenn dem Mieter aufgrund seines Alters, einer Krankheit oder seiner familiären Situation die Wohnungssuche erschwert wird. Auch soziale und persönliche Bindungen des Mieters an den Wohnort können als Härtegründe gelten.
Der Mieter muss den Härtegrund schriftlich geltend machen. Das Gericht entscheidet dann im Einzelfall, ob die Eigenbedarfskündigung Bestand hat oder ob sie durch die sozialen Gründe des Mieters aufgehoben wird.
3. Rechte und Pflichten des Vermieters
Eine Eigenbedarfskündigung ist ein heikles Thema, und Vermieter sollten die Rechte und Pflichten sorgfältig abwägen und die gesetzlichen Vorgaben genau einhalten. Fehler im Kündigungsverfahren können dazu führen, dass die Kündigung als unwirksam gilt. Folgende Rechte und Pflichten sind besonders relevant:
3.1 Prüfung und Dokumentation des Eigenbedarfs
Der Eigenbedarf muss ernsthaft und nachvollziehbar sein. Ein Vermieter darf keine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er die Wohnung nicht tatsächlich benötigt. Wenn sich herausstellt, dass der Vermieter falsche Angaben gemacht hat oder die Wohnung anschließend leer steht oder neu vermietet wird, kann der Mieter auf Schadenersatz klagen.
3.2 Alternativwohnung anbieten
Falls der Vermieter eine andere, ebenfalls geeignete Wohnung besitzt, ist er verpflichtet, dem Mieter diese als Alternative anzubieten. Diese Pflicht zur sogenannten „Anbietpflicht“ schützt den Mieter davor, ausziehen zu müssen, wenn dem Vermieter eine zumutbare Alternative zur Verfügung steht.
3.3 Kein Missbrauch des Eigenbedarfs
Eine Eigenbedarfskündigung darf nicht als Vorwand genutzt werden, um unliebsame Mieter loszuwerden oder eine höhere Miete durch Neuvermietung zu erzielen. Missbrauch liegt auch vor, wenn der Vermieter plant, die Immobilie kurz nach der Kündigung zu verkaufen, ohne sie vorher selbst oder durch Angehörige genutzt zu haben.
4. Rechte und Pflichten des Mieters
Mieter haben bei einer Eigenbedarfskündigung verschiedene Rechte, die sie schützen sollen. Sie sollten sich jedoch auch über ihre Pflichten im Klaren sein, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
4.1 Recht auf Widerspruch und Härteeinwand
Mieter haben das Recht, der Eigenbedarfskündigung zu widersprechen und dabei Härtefälle geltend zu machen, die gegen einen Umzug sprechen. Härtegründe müssen nachweislich bestehen und sollten dem Vermieter möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Der Härteeinwand ist vor allem für ältere, kranke oder in der Wohnung fest verwurzelte Mieter ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Zwangsumzügen.
4.2 Recht auf Schadensersatz bei vorgeschobenem Eigenbedarf
Wenn der Vermieter die Eigenbedarfskündigung vorsätzlich vortäuscht oder die Immobilie nicht wie angegeben nutzt, kann der Mieter Schadensersatz fordern. Der Schadenersatz umfasst die Umzugskosten, die Differenzmiete zur neuen Wohnung und eventuell zusätzliche Kosten, die dem Mieter durch die Kündigung entstanden sind.
4.3 Duldungspflicht bei berechtigtem Eigenbedarf
Grundsätzlich muss der Mieter die Eigenbedarfskündigung akzeptieren, wenn der Vermieter den Bedarf plausibel darlegt und die Kündigung rechtmäßig ist. Ein pauschaler Widerspruch ist nicht ausreichend. Sollte das Gericht den Eigenbedarf als berechtigt anerkennen und keinen Härtefall feststellen, muss der Mieter die Wohnung fristgerecht räumen.
5. Besonderheiten bei Eigenbedarfskündigung für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gibt es in einigen Fällen Sonderregelungen, die für Mieter und Vermieter von Bedeutung sein können.
5.1 Besonderheiten bei Eigentumswohnungen (Kauf bricht nicht Miete)
Eigentumswohnungen sind häufig in Mehrfamilienhäusern angesiedelt, und ein Eigentümerwechsel führt nicht automatisch zum Verlust des Mietrechts. Der neue Eigentümer kann jedoch eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, sofern er die Wohnung für sich oder Familienangehörige nutzen möchte. Dabei gelten dieselben Kündigungsfristen und -bedingungen wie bei anderen Mietverhältnissen. Auch hier muss der Eigenbedarf klar dargelegt und nachgewiesen werden.
5.2 Vereinfachte Kündigung bei Einfamilienhäusern
Für Einfamilienhäuser besteht eine erleichterte Möglichkeit der Kündigung. Hier kann der Vermieter nach § 573a BGB auch ohne Eigenbedarf kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zusätzlich zur gesetzlichen Frist hinzugefügt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall keine weiteren Gründe angeben. Diese Regelung ist jedoch umstritten und wird von vielen Mieterschutzverbänden als unzureichend angesehen.
6. Was beide Parteien beachten sollten
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine sensible Angelegenheit, und Missverständnisse oder Unstimmigkeiten können leicht zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Hier sind einige Tipps, um den Prozess für beide Parteien möglichst reibungslos zu gestalten:
Für Vermieter:
- Genaue Prüfung des Bedarfs: Der Eigenbedarf muss ernsthaft und glaubhaft sein. Willkürliche oder erfundene Begründungen sind unzulässig und können rechtliche Konsequenzen haben.
- Dokumentation und Beweise sammeln: Der Vermieter sollte alle Schritte und Gründe für den Eigenbedarf dokumentieren und notfalls durch Zeugenaussagen oder amtliche Dokumente belegen können.
- Empathischer Umgang: Auch wenn die Kündigung rechtlich zulässig ist, ist es ratsam, im Gespräch mit dem Mieter auf dessen Situation einzugehen und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Für Mieter:
- Härtefall frühzeitig anmelden: Härtefälle und Einwände sollten frühzeitig und schriftlich beim Vermieter vorgelegt werden. Beweise und Atteste können hilfreich sein.
- Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Ein Anwalt kann den Mieter über seine Rechte informieren und ihm helfen, die Erfolgsaussichten eines Härtefallantrags realistisch einzuschätzen.
- Eigenbedarf ernst nehmen: Eine berechtigte Eigenbedarfskündigung ist rechtswirksam. Mieter sollten darauf vorbereitet sein, die Wohnung zu räumen, wenn die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Kündigung der Immobilie wegen Eigenbedarf
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Möglichkeit für Eigentümer, ihre Immobilie für den eigenen Bedarf zu nutzen, aber auch eine gesetzlich streng geregelte Angelegenheit. Beide Parteien – Vermieter und Mieter – haben Rechte und Pflichten, die die Eigenbedarfskündigung transparent und fair gestalten sollen. Ein verständnisvoller Umgang und gegebenenfalls rechtliche Beratung können helfen, den Prozess für beide Seiten so angenehm und konfliktfrei wie möglich zu gestalten.