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Immobilien-Themen dieses Beitrages:
- Wegerecht beim Hausbau
- Woher weiß ich, wie teuer die Immobilie sein darf?
- Hausverkauf mit laufender Finanzierung – geht das?
- Müssen Sie Ihrem Mieter Besichtigungen ankündigen?
- Was darf ein Hausmeister nicht erledigen?
- Darauf achten wir bei der Immobilienbewertung
- So finden Sie mich als Immobilienmakler auf Social Media
Wegerecht beim Hausbau - Was bedeutet das?
Hat ein Grundstück 🏡 keinen eigenen Zugang zum öffentlichen Straßennetz 🕸️ und kann nur über das Nachbargrundstück erreicht werden, muss sich der Eigentümer um ein Wegerecht kümmern.
Nicht selten kommt es aufgrund des Wegerechts zu Streitigkeiten mit den Nachbarn 🗣️. Können sich die Parteien nicht friedlich einigen, kommt das sogenannte Notwegerecht zum Einsatz. Dieses ist im § 917 des BGB 📖 geregelt. In diesem Fall muss der Nachbar ein Wegerecht dulden, bekommt aber für die Benutzung eine Entschädigung bezahlt.
Daher sollten Sie am besten schon bei der Planung des Hauses auf eine entsprechende Zufahrt achten, so dass es gar nicht erst zu einer Auseinandersetzung bezüglich des Wegerechts kommen kann.
Woher weiß ich, wie teuer die Immobilie sein darf?
Viele stellen sich die Frage: Kaufen oder Mieten 🤔? Natürlich muss das in erster Linie jeder für sich selbst klären. Doch ein Blick auf das sogenannte Kaufpreis-Miete-Verhältnis kann helfen.
Laut Stiftung Warentest ist eine Immobilie, die mehr als das 25-fache der Jahresmiete kostet, relativ teuer. Denn zahlen Sie mehr als 30 Jahresmieten, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Sie über viele Jahre deutlich mehr fürs Wohnen bezahlen, als das Mieter tun.
Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, sollte auch abseits der gefragten Regionen nach der passenden Immobilie Ausschau halten.
Prüfen Sie zudem alle wichtigen Informationen auf Herz und Nieren. Achten Sie darauf, dass das Haus eine nach modernen Maßstäben ausreichende Dämmung besitzt, keine Feuchtigkeit im Haus vorhanden ist und keine Bauschäden vorliegen.
Ich empfehle beim Verkauf einer Immobilie die Erstellung einer Immobilienbewertung, um den aktuellen Wert eines Hauses oder einer Wohnung zu ermitteln. Für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbegrundstücke kann ein offizielles Gutachten hilfreich sein, um dieses zu verkaufen.
Gerne erstelle ich Ihnen eine Immobilienbewertung und vermittle Ihnen eine/n Gutachter/in.
Hausverkauf mit laufender Finanzierung - geht das?
Sie möchten Ihr Haus 🏡 verkaufen, doch der Kredit ist noch nicht abbezahlt? In diesem Fall gibt es einiges zu beachten ☝️.
Prinzipiell können Sie auch bei einer laufenden Finanzierung Ihr Haus verkaufen. Genauso wie Ihr Kreditinstitut sind Sie jedoch an den Darlehensvertrag 📑 gebunden, in welchem Kündigungsfristen vereinbart worden sind. In den allermeisten Fällen, ist bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Vertrag eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Diese ist an die kreditgebende Bank 🏦 zu entrichten.
Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um einen Schadenersatz. Diesen erhält Ihr Kreditinstitut für die vorzeitige Kündigung des Kredits.
Haben Sie Fragen zum Hausverkauf mit laufender Finanzierung? Dann kontaktieren Sie mich gerne!
Müssen Sie Ihrem Mieter Besichtigungen ankündigen?
Zieht ein Mieter aus der Wohnung aus, so haben Sie als Vermieter in der Regel ein gesteigertes Interesse daran, die Wohnung möglichst zeitnah wieder zu vermieten. Dabei lässt es sich kaum vermeiden, Besichtigungen mit Nachmietern während der noch laufenden Mietzeit durchzuführen.
Als Vermieter haben Sie ein Besichtigungsrecht. Dieses ist jedoch schonend auszuüben. In der Praxis bedeutet das:
📌 Kündigen Sie die Besichtigungen gegenüber Ihrem Mieter rechtzeitig an. Angemessen sind hier 2 bis 3 Tage vorher.
📌 Vereinbaren Sie die Termine zu angemessenen Zeiten.
📌 Versuchen Sie mit etwaigen Interessenten nicht länger als unbedingt nötig in der Wohnung zu verbleiben.
📌 Begrenzen Sie die Anzahl der Termine und Interessenten auf ein für den Mieter erträgliches Maß.
📌 Lassen Sie einen virtuellen Rundgang als Onlinebesichtigung erstellen. So ersparen Sie Ihrem Mieter viele Besichtigungen.
Was darf ein Hausmeister nicht erledigen?
Die Eingangstür des Mehrparteienhauses muss getauscht werden – der Hausmeister sagt, dass er die Fähigkeiten dazu hat. Es ist also offensichtlich die einfachste Lösung, richtig? Immerhin wird er schon bezahlt und es muss kein neues Gewerk beauftragt werden.
Doch ist es wirklich so einfach?
❌ Nein!
Hausmeister dürfen keine Tätigkeiten übernehmen, für welche ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist.
Dazu zählen Bodenverlegearbeiten, Teppichreinigungsarbeiten oder auch Tankschutzarbeiten, wie beispielsweise an Heizöltanks.
Muss ein Rohr gereinigt werden, oder ein Boden in einer der Wohnungen oder im Allgemeinbereich gelegt werden, ist auch das jeweils zuständige Fachgewerk zu beauftragen – der Installateur oder der Bodenleger.
Übt er diese Tätigkeiten aus – oder bewirbt diese auch nur mündlich – insbesondere ohne die Eintragung in die notwendige Handwerksrolle – verstößt der Hausmeister gegen zwei Gesetze:
👉 Das Schwarzarbeitsgesetz
👉 Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Darauf achten wir bei der Immobilienbewertung!
Die Immobilienbewertung ist ein Schlüsselfaktor beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Es gibt drei Verfahren, um den Wert einer Immobilie zu berechnen:
👉 Ertragswertverfahren
👉 Vergleichswertverfahren
👉 Sachwertverfahren
Welches Verfahren wir benutzen, um Ihre Immobilie zu bewerten, bestimmen wir – individuell auf Sie und die Immobilie abgestimmt – in unserem Erstgespräch.
Es gibt bestimmte Faktoren, die in die Bewertung mit einfließen. Dazu zählen Eigenschaften Ihrer Immobilie, aber auch rechtliche Faktoren.
Das Zusammenspiel aller Kriterien und Faktoren ist maßgeblich.
Wie sieht die aktuelle Marktsituation aus? Besteht eine hohe Nachfrage? Je geringer das Angebot, desto höher kann auch der Preis sein. Denken Sie hier an Städte wie München.
Wir betrachten auch die Lage der Immobilie, die Infrastruktur, sowie natürlich den Zustand und das Alter.
Haben Sie eben erst eine hochmoderne Küche einbauen lassen und ein Smart-Home-System installiert? Diese Faktoren werden selbstverständlich auch mit einbezogen.
Benötigen Sie noch eine Immobilienbewertung von Experten?
So finden Sie mich als Immobilienmakler auf Social Media
Michael Ruland Immobilienmakler Grevenbroich
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