Der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche

Der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche


Haben Sie sich auch schon gefragt, worin der Unterschied zwischen der Wohnfläche und der Nutzfläche liegt? Oder haben Sie bis jetzt angenommen, dass es sich bei den beiden Begrifflichkeiten um dasselbe handelt?

Lassen Sie uns die beiden Begriffe definieren!

💡 Die Wohnfläche
Alle Flächen, die bewohnt werden können, zählen zur Wohnfläche. Das zählen das Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Essbereich, sowie auch der Flur. Auch alle weiteren gut ausgebauten und beheizbaren Flächen sind Wohnflächen.

💡 Die Nutzfläche
Als Nutzfläche werden die Flächen bezeichnet, die zu einem Grundstück gehören, jedoch nicht bewohnbar sind. Beispiele dafür sind Büros, Arztpraxen, Keller und Dachböden – sofern die zwei letzteren nicht bewohnbar gemacht werden können.

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass Nutzflächen nicht bewohnt werden können und Wohnflächen nur aus bewohnbaren Flächen bestehen. Die Regelung wird in der Wohnflächenverordnung festgehalten.

§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.

§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
1.
Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2.
Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1.
Zubehörräume, insbesondere:
a)
Kellerräume,
b)
Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c)
Waschküchen,
d)
Bodenräume,
e)
Trockenräume,
f)
Heizungsräume und
g)
Garagen,
2.
Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
3.
Geschäftsräume.
Unterschied wohnfläche und nutzfläche

So sparen Sie beim Hausverkauf Steuern!

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss in der Regel Steuern auf den erzielten Gewinn bezahlen. Doch es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Wir haben nachfolgend ein paar Tipps für Sie zusammengefasst:

✍🏻 Prüfen Sie unbedingt die Steuerklassifizierung. Eine falsche Klassifizierung kann zu höheren Steuern führen. Es ist wichtig, dass das Haus korrekt als Wohnhaus gekennzeichnet ist, da für Wohnimmobilien in der Regel niedrigere Steuersätze gelten als für Gewerbeimmobilien.

✍🏻 Nutzen Sie Freibeträge. Wenn Sie das Haus gemeinsam mit Ihrem Ehepartner besitzen, können Sie den Freibetrag für den Verkauf des Hauses doppelt nutzen. Auch für Kinder gibt es Freibeträge bei Schenkungen oder Erbschaften, die in manchen Fällen auch für den Hausverkauf genutzt werden können.

✍🏻 Verlust verrechnen: Ist der Verkaufspreis der Immobilie niedriger als der Kaufpreis, können Verluste aus dem Verkauf mit Gewinnen aus anderen Immobilienverkäufen oder anderen Kapitalgewinnen verrechnet werden.

✍🏻 Vorzeitige Schenkung: Eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, besteht darin, die Immobilie vorzeitig zu verschenken. Die Schenkung kann in der Regel steuerfrei erfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Verkauft der Beschenkte jedoch die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt, können unter Umständen auf den dann erzielten Gewinn Steuern anfallen.

Um für Ihre Situation eine rechtssichere Beratung zu erhalten, kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Unser Artikel ist nur ein Hinweis und keine Rechtsberatung.

Vermieter aufgepasst: So prüfen Sie die Bonität Ihrer möglichen neuen Mieter


Bei der Vermietung einer Immobilie ist es wichtig, die Bonität des potenziellen Mieters zu prüfen, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Eine gründliche Bonitätsprüfung kann Ihnen helfen, zuverlässige Mieter zu finden, die in der Lage sind, ihre Miete zu bezahlen und sich an die Vertragsbedingungen halten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Bonität von Mietinteressenten zu prüfen. Dazu gehören die Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise, Referenzen von Arbeitgebern oder vorherigen Vermietern, Selbstauskünfte der Mieter und Bürgschaften von Dritten. Auch Online-Recherchen und Vorstellungsgespräche mit den Mietinteressenten können zur Bonitätsprüfung beitragen.

Eine Selbstauskunft Ihres möglichen neuen Mieters kann Ihnen dabei helfen, die finanzielle Situation und Zahlungsfähigkeit zu bewerten. In der Selbstauskunft geben Mieter Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse, mögliche Schulden und die finanzielle Situation im Allgemeinen.

Verfügt ein Mieter nicht selbst über ausreichend finanzielle Mittel, können Bürgschaften von Dritten, wie beispielsweise den Eltern oder von Freunden, eine Option sein, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern.

Es ist wichtig, bei einer Bonitätsprüfung alle gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und die Zustimmung Ihrer Mietinteressenten einzuholen, bevor Sie deren Bonität überprüfen.

 

Immobilienmakler

Michael Ruland und das Team von Immobilien Ruland

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